Für Fachplaner

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Neu 2. Auflage 2025 VdF Technische Richtlinie VdF 070

Die Richtlinie für die Ausführung von Fußböden
und Wandkonstruktionen in gewerblichen Küchen

weitere Informationen und Bestellhinweise HIER
oder für Mitglieder HIER .

Fachkundenachweise

Fachkundenachweis des VdF

Antragstellung Fachkundenachweis

Der Fachkundenachweis (FKN) ist auf der Grundlage der Satzung 2011 für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder für die Aufrechterhaltung bzw. Erlangung/Wiedererlangung des Status „Ordentliches Mitglied" notwendig. Voraussetzung ist, dass die sonstigen dafür notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

Der FKN ist üblicherweise für zwei* Jahre gültig.

Organisatorisches

Antragstellung:

Die Beantragung kann jedes Jahr bis zum 31.12. über die Internetseite des VdF erfolgen und wird bis zum 28.02. des Folgejahres durch eine Prüfungskommission geprüft. Die Verleihung des Fachkundenachweises erfolgt auf der Basis der  Eigenerklärung und der geforderten Nachweise. Der Antragsteller ist für die vollständige Erbringung aller notwendigen Unterlagen verantwortlich. Bewusst falsche Angaben können zu Sanktionen durch den Verband führen.

Antrag:

Im Antrag zur Verleihung des Fachkundenachweises gibt das Mitglied Auskunft über seine fachlichen Leistungen , sowie die Qualifikation und Weiterbildung im Antragszeitraum an.

Zu den Voraussetzungen gehören u.a.:

1. Referenzobjekte

Mindestens 2 Objekte aus den letzten 2 Jahren, in mindestens 2 unterschiedlichen Planungsphasen der HOAI bzw. anderer Honorarordnungen bei der Küchenplanung und / oder mindestens 6 Beratertage bei Beraterverträgen incl. Auftragsbeschreibung und Konzept. Zu den Angaben zum Auftraggeber gehören neben dem Namen und den Kontaktdaten des Ansprechpartners auch Angaben zum Projektstandort, Nennung der Projektaufgabe, Zeitraum der Projektbearbeitung sowie die erbrachten Leistungsphasen.

2. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und gleichwertige Aktivitäten

Es müssen aus den letzten zwei Jahren mindestens 40 Punkte erreicht werden. Für jede Veranstaltung ist zwingend ein Teilnahmenachweis, z.B. Teilnahmezertifikat, Rechnung, Eintrittskarte o.ä., bei Publikationen eine Kopie, bei Technischen Arbeitsblättern eine Bestätigung des verantwortlichen Vorstandsmitglieds, als Voraussetzung für die Anerkennung als Anlage beizufügen.

Voraussetzung: Der Antrag muss mindestens zwei Veranstaltungen beinhalten, welche der Kategorie 1,2 oder 6 zugeordnet sind.

Kategorie

Veranstaltung 

Punktezahl

1

Fachtagung des VdF

12

2

Fachseminar des VdF

10

3

Mitglied / Autor in einer vom VdF berufenen Arbeitsgruppe

10

4

Lehrtätigkeit an einer branchenrelevanten
Bildungseinrichtung

12
pro Semester

5

Fachvortrag (als Referent)

 8

6

Vom VdF zertifiziertes Seminar / VdF-Fachexkursionen

 entspr. Zertifizierung

7

Mitarbeit in einem branchenrelevanten Fachausschuss,
z.B. DIN-Ausschuss, HKI-Arbeitskreis

 7

8

Fachpublikation mind. 2-seitig (selbsterstellt)

 7

9

Branchenrelevantes Fachseminar

 5 (ab 2023: 3 Punkte)

10

Allgemeine Weiterbildung (im Branchenkontext)

 3

11

Messebesuch (überregionale Branchenmesse),
max. 4 Messeteilnahmen abrechenbar

 3

3. Verhaltenskodex

Ein weiteres Kriterium ist der unterschriebene aktuelle Verhaltenskodex, der als Original in der Geschäftsstelle vorliegen und mit Antragsversand bestätigt werden muss.

Ohne Bestätigung des Verhaltenskodex im FKN Antrag kann dieser nicht abgesandt werden.

Link Verhaltenskodex

4. Eigenerklärung

Ohne Zustimmung der Eigenerklärung im Antrag FKN kann dieser nicht abgesandt werden.

Inhalt Eigenerklärung

Ich versichere, dass ich den FKN Antrag nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt habe und alle von mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Es wurden keine relevanten Angaben unterlassen, die zu einer Fehlbeurteilung führen können. Mir ist bewusst, dass mein Antrag durch das Prüfgremium FKN begutachtet und bei Unklarheiten hinterfragt wird.

Sollte das Prüfgremium FKN Nachweise für wissentliche Falschangaben vorlegen können, behält sich der Verband das Recht vor, entsprechende Nachforderungen oder Konsequenzen gegenüber dem Antragsteller auszusprechen.

5. Auswertung

Die eingesandten Anträge werden durch eine vom Vorstand des Verbandes berufene Kommission verbandsintern geprüft. Das aktuelle Prüfgremium für den FKN wurde nach den Wahlen vom Vorstand berufen.
Die Auswertung erfolgt unter Beachtung der Vertraulichkeit der Angaben in den Anträgen. Das Ergebnis der Auswertung ist bindend, Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

6. Verwendung des Fachkundenachweises

Die Urkunde zum Fachkundenachweis kann von jedem Mitglied nach freiem Ermessen, z.B. für die Kundenakquise verwendet werden.

Kontakt

Verband der Fachplaner
Gastronomie - Hotellerie - Gemeinschaftsverpflegung e.V.
Langhansstr. 1
13086 Berlin

Unsere Bürozeiten
Bürobesetzung & Homeoffice: werktags 9.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

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