Liebe Mitglieder,
seid dem 01.01.2017 wurde für Sie eine kostenfreie juristische Erstberatung eingerichtet. Dazu wurde mit dem uns allen bekannten Rechtsanwalt Arndt Brillinger aus Karlsruhe eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung bietet die Möglichkeit, eine erste juristische Einschätzung in Rechtsfragen rund um unsere Planertätigkeit einzuholen.
Hier die Bedingungen:
Rechtliche Erstberatung
Der Verband der Fachplaner Gastronomie - Hotellerie - Gemeinschaftsverpflegung e.V. (VdF) ermöglicht seinen Mitgliedern, eine kostenfreie juristische Erstberatung zu erhalten. Aufgrund einer Rahmenverein-barung erbringen diese Beratung die Brillinger RechtsAnwälte, Karlsruhe.
Es gelten hierfür folgende Regelungen:
- Das Beratungsangebot umfasst die Erstberatung zu rechtlichen Einzelfragen. Sie erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail.
- Die Erstberatung beinhaltet nicht die Beratung oder Vertretung in anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die Prüfung von Verträgen oder vergleichbar umfangreiche Rechtsberatung.
- Die Erstberatung betrifft das gesamte Gebiet des privaten Baurechts, Bauvertragsrechts nebst Bauvertragsabwicklung, des Architekten- und Ingenieurrechts und des Vergaberechts nebst den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. In Abstimmung können weitergehende Themen Gegenstand der Erstberatung sein. Nicht dazu gehört die Beratung in steuerlichen Fragen.
- Die Erstberatung erfolgt für Mitglieder des VdF kostenfrei. Mitglieder des VdF haben bei Kontaktaufnahme zur Erstberatung darauf hinzuweisen, dass sie Erstberatung in Anspruch nehmen. Kommunikationskosten, die dem VdF-Mitglied entstehen, trägt dieses. Gleiches gilt für etwaige amtliche Gebühren (z.B. Handelsregisterauskünfte oder dergleichen).
- Die Erstberatung wird erbracht durch Brillinger RechtsAnwälte Karlsruhe. Es liegt in deren Ermessen, durch wen und in welcher Form die Beratung von den Anwälten erbracht wird.
- Brillinger RechtsAnwälte können im Einzelfall die Erbringung der Erstberatung ablehnen, insbesondere bei drohender Interessenkollision, bei Überschreitung des Umfanges einer Erstberatung, bei Fragen zu einem anderen als unter Ziff. 3 genannten Gebiet oder aus sonstigem wichtigen Grund.
- Brillinger RechtsAnwälte werden die Erstberatung jeweils zeitnah erbringen, bei nicht erkennbar dringenden Anfragen längstens innerhalb von 5 Arbeitstagen.
- VdF übernimmt für die Beratung durch Brillinger RechtsAnwälte keinerlei Haftung. Ein Beratungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem VdF-Mitglied und Brillinger RechtsAnwälte zustande mit der Maßgabe, dass die Beratung für das Mitglied kostenfrei ist. Die Haftung der Brillinger RechtsAnwälte wird dem VdF-Mitglied gegenüber insgesamt auf eine Million Euro beschränkt, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der beauftragten Rechtsanwälte, Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Mit der Inanspruchnahme der Erstberatung erklärt sich das VdF-Mitglied mit der Haftungsregelung ausdrücklich einverstanden.
- Mit der Inanspruchnahme der Erstberatung ermächtigt das VdF-Mitglied Brillinger RechtsAnwälte unwiderruflich, dem VdF-Vorstand zu Händen der Geschäftsstelle die Gegenstände der einzelnen Erstberatungen, jedoch ohne Nennung der Namen der beratenen VdF-Mitglieder stichwortartig mitteilen und entbindet insoweit unwiderruflich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
- Die vorstehenden Regelungen gelten bis auf Widerruf durch den VdF.
Und hier sind die Kontaktdaten:
Brillinger RechtsAnwälte
RA Arndt Brillinger
Schubertstr. 2
76185 Karlsruhe
Tel. +49 (0)721 915 465 44
Fax +49 (0)721 915 465 80
E-Mail ab[@]brillinger-rechtsanwaelte-.-eu
www.brillinger-rechtsanwaelte.eu