Für Fachplaner

Unsere Produktdatenbank

jetzt digital Fußbodenrichtlinie VdF 070

Die Richtlinie für die Ausführung von Fußböden
in gewerblichen Küchen

weitere Informationen und Bestellhinweise HIER
oder für Mitglieder HIER .

Aktuelles

Nachrichten des VdF

Kurzarbeit nur schwer umzusetzen

In vielen Branchen ist Kurzarbeit ein geübtes Mittel, um Auftragsflauten zu überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Jedoch ist dieses Instrument für den Handel nicht ausreichend, um von der Schließung betroffene Unternehmen vor finanziellem Schaden oder Entlassungen zu bewahren. 

 

 

Die Bundesregierung hat heute angekündigt, dass sie in der Viruskrise mit rund 2,35 Millionen Beschäftigten rechnet, die aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen Kurzarbeitergeld beziehen werden. Die Möglichkeit und die Regelung von Kurzarbeit könnten in Arbeits- oder Tarifverträgen stehen, was im Handel nur sehr selten der Fall ist. Gleichwohl lohnt sich die Prüfung, denn einige Musterverträge von Handelsverbänden umfassen auch diese Kurzarbeits-Klausel. Kurzarbeit kann aber auch tariflich festgelegt sein. Es kommt hier auf die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags an, denn allgemeinverbindlich sind
sie im Handel nicht.In einigen Tarifgebieten des Groß- und Außenhandels gibt es solche vertraglichen Klauseln. Hier gilt es, dies im betrieblichen Einzelfall zu prüfen.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Betriebsvereinbarung, da diese von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen ist. Diese setzt zumindest einen Betriebsrat voraus, den viele Unternehmen nicht haben. So bleibt nur die individuelle Vereinbarung mit allen betreffenden Mitarbeitern, die deren Bereitschaft zur Kurzarbeit voraussetzt. Denn immerhin müssen diese Menschen mit Lohn- und Gehaltseinbußen von bis zu 40 Prozent rechnen. Die Ultima Ratio wäre eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber, für die aber die üblichen Voraussetzungen nach dem KSchG gelten.

Erst wenn die sachliche und rechtliche Voraussetzung für Kurzarbeit besteht, greift das Kurzarbeitergeld, bei dem im Sinne einer schnellen Hilfe die Voraussetzungen herabgesetzt wurden und das rückwirkend zum 1. März beantragt werden kann. Diese Maßnahme hatte sich bereits 2008 als Teil des Konjunkturpaktes I bewährt, als allerdings die Industrie weit stärker als der Handel bedroht war.

Erschwerend kommt jetzt hinzu, dass die Agentur für Arbeit und die Jobcenter in den einzelnen Bundesländern überlastet sind, aufgrund des Infektionsrisikos teilweise geschlossen sind und nur telefonisch und digital zu erreichen sind. Das Geld sei da, betont die Bundesarbeitsagentur – sie verfügt über einen Puffer von 26 Milliarden Euro.

Der Fachverband GGKA und die Partnerorganisation Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) haben die wichtigsten Informationsquellen und FAQs zu den Themen Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld, Notfallfonds und Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos in einem Informationssheet zusammengefasst. Sie steht unter www.ggka.de zum Download bereit. 

Thomas Grothkopp

Kontakt

Verband der Fachplaner
Gastronomie - Hotellerie - Gemeinschaftsverpflegung e.V.
Langhansstr. 1
13086 Berlin

Unsere Bürozeiten
Bürobesetzung & Homeoffice: werktags 9.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

@