Aufgrund von nun auf dem Markt entstandenen Unsicherheiten in Bezug auf die Kennzeichnung von Aerosolabscheidern, die einer Flammdurchschlagsprüfung unterliegen, möchte die Geschäftsstelle des HKI der Träger des zuständigen DIN-Normenausschusses ist, folgendes mitteilen.
Die Anforderungen sowie der Prüfaufbau bzgl. der Flammendurchschlagsprüfung sind zwischen der ersetzten DIN 18869-5:2007 und der veröffentlichten DIN EN 16282-6:2020 unverändert. Dies bedeutet, dass Abscheider der „Bauart A“ geprüft nach DIN 18869-5:2007 über eine technische Gleichwertigkeit mit Abscheidern geprüft nach DIN EN 16282-6:2020 und der Bezeichnung „Abscheider EN16282-6-F1“ verfügen.
Solange bei den bereits verbauten Abscheidern der „Bauart A“ eine metallisch blanke Oberfläche, eine fachgerechte Wartung und keine Beschädigungen vorliegen, besteht aus rein technischer Sicht keine Notwendigkeit Abscheider allein aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnung auszutauschen.
Ihre Ansprechpartnerin beim HKI ist:
Veronique Müller
Weitere Infos:
HKI Industrieverband
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